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  • Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde, ob Sie in einem Gebiet leben, in dem Bergbau stattgefunden hat oder noch stattfindet.


Nordrhein-Westfalen Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund
Saarland Bergamt Saarbrücken bzw. Oberbergamt des Saarlandes
Sachsen Sächsisches Oberbergamt
Bayern Bergämter Nordbayern und Südbayern
Thüringen Thüringer Landesbergamt
Sachsen-Anhalt Landesamt für Geologie und Bergwesen
Mecklenburg-Vorpommern Bergamt Stralsund
Hessen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel
Baden-Württemberg Regierungspräsidium Freiburg
Berlin und Brandenburg Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
  • Wenn Sie als Grundstückseigentümer erkennen, von einer bergschadentechnischen Situation betroffen zu sein, sind Sie befugt, die bei den Bergbehörden vorliegenden bergmännischen Kartenwerke einzusehen. Gerne sind wir Ihnen bei der Interpretation der graphischen Aufzeichnungen behilflich. Auch eine Bewertung der Schadenseintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Schadensausmaßes auf Ihr Grundstück nehmen wir vor.
  • Für den Steinkohleabbau im Ruhrgebiet können Sie Ihr individuelles Risikopotential nach den folgenden Kriterien grob abschätzen:

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