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Sachkundige Auskünfte

[singlepic id=54 w=152 h=114 float=right]Wesentlicher Bestandteil einer Recherche des bergbaulichen Inventars unterhalb eines konkreten Geländeabschnitts/Grundstücks ist die Auswertung von grafischen Darstellungen der dort durchgeführten untertägigen bergmännischen Handlungen.

Die für den Ausschluss altbergbaulicher Risiken heranzuziehenden bergmännischen Kartenwerke liegen in fast gleichem Bestand dem Bergwerksfeldeigentümer und der Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, vor. Beide Institutionen besitzen damit

  • spezifische Kenntnis von stattgefundenen bergbaulichen Aktivitäten
  • mit ihrem qualifizierten Personal Sachkunde über noch mögliche Bodenbewegungen aus dem Altbergbau

 

Aufgrund ihres einzigartigen Wissens unterliegen der Bergwerksfeldeigentümer wie auch die Bergbehörde einer Informationspflicht u. a. auch gegenüber privaten Grundstücksbesitzern.

[singlepic id=105 w=128 float=right]Der Bergwerksfeldeigentümer ist Ihr erster Ansprechpartner zur Klärung möglicherweise bestehender Schadensersatzansprüche. Als Sachkundiger muss er Auskunft geben über:

  • die nach seiner Kenntnis vorhandene bergbauliche Situation und die daraus noch möglichen Bodenbewegungen
  • konkrete Risiken aus seinem oder dem seiner Rechtsvorfolgern betriebenen Bergbau, auch wenn aufgrund von Verjährung keine Bergschadensersatzansprüche mehr bestehen

Bei der Beantwortung entsprechender Anfragen braucht der Bergwerksfeldeigentümer im Hinblick auf seine Auskunftshaftung aber nur allgemein auf den Zusammenhang des ihm bekannten Bergbaus und daraus noch möglichen Bergschäden hinzuweisen.


Die Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW
ist Ihr Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen, wenn

  • Ihnen der für Sie zuständige Bergwerksfeldeigentümer nicht bekannt ist
  • Sie eine behördliche Auskunft zu den bergbaulichen Gegebenheiten unter Ihrem Grundstück benötigen
  • Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person die für Ihr Grundstück aussagekräftigen bergmännischen Kartenwerke selbst einsehen wollen

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