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Umgang mit konkretisierten altbergbaulichen Gefahren

Das Vorhandensein von bergbaubedingten, einsturzgefährdeten Hohlräumen teilt sich durch von ihnen ausgelöste Schadensfälle oder durch die Ergebnisse von Felduntersuchungen mit. Maßnahmen zur Abwehr derart konkretisierter Gefahren

  • sind in allen Fällen technisch möglich
  • müssen nicht nur auf die Standsicherheit von Gebäuden, sondern auch auf die Verkehrssicherheit von umgebenden Nutzflächen abgestimmt werden
  • bedürfen bei ihrer Auswahl einer Kostenabwägung gegenüber alternativen Schutzvarianten

[singlepic id=49 h=120 float=right]Bei der Auswahl von geeigneten Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen ist die Erfahrung hilfreich, dass einsturz- und/oder senkungsgefährdete Flächen des Altbergbaus in der Regel nur Teilbereiche eines Grundstücks einnehmen. In Abhängigkeit zu der aktuellen oder geplanten Nutzung risikobehafteter Geländeabschnitte kommen daher in Betracht

  • Lageanpassung
  • konstruktive Überbrückungen
  • Hohlraumverfüllmaßnahmen


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