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Konstruktive Sicherungsmaßnahmen

[singlepic id=36 w=160 h=120 float=right]Grundstücksgrößen und behördliche Vorgaben lassen häufig die Lageanpassung von Bauvorhaben an bergbaubedingte Gefährdungsflächen nicht zu. Dauerstandsichere Bauwerke können dennoch errichtet werden durch

  • Sicherung der einsturzgefährdeten Grubenbaue
  • konstruktive Überbrückung der Gefährdungsflächen

Konstruktive Gründungslösungen bedürfen standfester Wider- oder Auflager. Hierzu bieten sich an

  • der ungestörte Baugrund außerhalb der bergbaulichen Restriktionsflächen
  • die Felsgesteine unterhalb der bruchauslösenden Grubenbaue

Entsprechend ist zwischen zwei grundsätzlichen Verfahren zu unterscheiden:

  • [singlepic id=38 w=192 h=144 float=right]die Pfahlgründung, mit der Gebäude über Pfeiler oder Pfähle in den Felsgesteinen unterhalb der vom Bergbau hinterlassenen, nachwirkungsrelevanten Grubenbaue gegründet werden
  • die Brückenkonstruktion, mit der die Gefährdungsfläche eines einsturzauslösenden Grubenbaus mit einer Stahlbetonplatte überspannt wird

In einigen Fällen kommen auch Vorkehrungen in Betracht, die im Fall eines Schadensereignisses nur den sofortigen Fortfall von Stand- und Verkehrssicherheit verhindern sollen. Dies sind

  • Streifenfundamente mit entsprechenden Kragarmweiten oder biegesteife Bodenplatten bei Bauwerken
  • Geogitter in Freiflächen

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