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Anpassung an die altbergbauliche Situation

[singlepic id=111 w=160 h=120 float=right]Voraussetzung für eine Nutzungsanpassung von Grundstücken an konkrete bergschadentechnische Verhältnisse sind

  • das Aufsuchen und die exakte Lagebestimmung von Grubenbauen, die noch Tagesbrüche sowie Setzungen/Senkungen an der Tagesoberfläche auslösen können, durch Bohrarbeiten
  • die sachverständige Ausweisung der aus solchen Grubenbauen resultierenden Gefährdungsflächen bezogen auf die Tagesoberfläche

Aus Kostengründen und in Abhängigkeit zu den Möglichkeiten der Bauplanung sollten

  • Baukörper bzw. deren lastabtragende Gründungselemente gänzlich aus den bergbaubedingten Gefährdungsflächen herausgehalten werden
  • Kombinationen von Lageanpassung und Sicherungsmaßnahmen gewählt werden

Auf tagesbruchgefährdeten Freiflächen
ist die Verkehrssicherheit eines Grundstücks bis hin zu der Gefahr für Leib und Leben beeinträchtigt. Solche Bereiche sollten gegen Betreten gesichert werden durch

  • Hinweisschilder
  • Einzäunung
  • landschaftsplanerische bzw. gärtnerische Lösungen
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